Bad Ems – Am Montag, dem 07.07.2025, gegen 10:30 Uhr, vereitelte eine aufmerksame Angestellte eines Drogeriemarktes in Bad Ems einen Betrugsversuch zum Nachteil einer älteren Bürgerin der Stadt. Die Geschädigte war zuvor von unbekannten Anrufern kontaktiert worden, die ihr einen vermeintlichen Gewinn in Höhe von rund 47.000 EUR in Aussicht stellten.
Um den Gewinn angeblich freizuschalten, sollte die Seniorin Apple-Pay-Guthabenkarten im Wert von 1.000 EUR erwerben und die entsprechenden Codes telefonisch an die Täter übermitteln. Während des Kaufvorgangs wurde die Drogeriemitarbeiterin jedoch stutzig und informierte umgehend die Polizei.
Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass die Betrüger bereits zuvor bei derselben Geschädigten mit derselben Masche erfolgreich gewesen waren – jedoch lediglich mit einem Schaden im niedrigen zweistelligen Bereich.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, niemals Codes von Zahlungsdiensten wie Apple Pay, Paysafe und ähnlichen Anbietern an unbekannte Personen weiterzugeben – weder telefonisch noch über digitale Kanäle.
(PM POL,red)