Mit dem Frühling beginnt in Rheinland-Pfalz die Mähsaison – genau die Zeit, in der viele Wildtiere, vor allem Rehkitze, geboren werden. Die Muttertiere legen ihre Jungen oft in Wiesen ab. Bei Gefahr drücken sich die Kitze instinktiv flach an den Boden und verharren regungslos, was sie für Maschinenführer schwer erkennbar macht. Dadurch besteht ein hohes Risiko, dass sie von Mähwerken schwer verletzt oder getötet werden. Auch Bodenbrüter wie Feldlerchen oder junge Feldhasen sind betroffen.

Nach dem Tierschutzgesetz sowie dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Ein Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Nach aktueller Rechtsprechung reicht das bloße Mähen ohne Schutzmaßnahmen nicht als vernünftiger Grund aus. Landwirte tragen deshalb die Verantwortung, geeignete Schutzvorkehrungen zu treffen.

Viele Landwirte nutzen bereits bewährte Methoden zur Rettung von Rehkitzen: Dazu zählen das Aufstellen von Luftballons, Blinklichtern oder flatternden Kunststoffsäcken sowie das Absuchen der Flächen vor Beginn der Mäharbeiten. Besonders effektiv ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras, die Wildtiere frühzeitig aufspüren können.

Symbolbild (KI generiert)

Oft arbeiten Landwirte, Jäger und freiwillige Helfer eng zusammen, um Kitze während der Mähsaison zu retten. Die Tiere werden in speziellen Kisten oder Körben gesichert und nach dem Mähen wieder freigelassen. Spaziergänger werden gebeten, gesicherte Kitze oder Jungtiere nicht zu stören oder eigenmächtig freizulassen, um sie nicht unnötig zu gefährden. Im Zweifel sollte der Jagdpächter kontaktiert werden.

Obwohl der Großteil der Landwirte verantwortungsvoll handelt, gab es im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz einzelne Fälle ohne Schutzmaßnahmen. In zwei Fällen wurden Geldstrafen von 900 Euro beziehungsweise 2.400 Euro verhängt.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ruft alle Landwirte, Maschinenführer und Beteiligten dazu auf, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Eine Liste zertifizierter Drohnenpiloten zur Kitzrettung stellt etwa der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz bereit.

Mit einem verantwortungsvollen Vorgehen können unnötiges Tierleid verhindert und strafrechtliche Konsequenzen vermieden werden. Ein hilfreicher Ratgeber der Deutschen Wildtier Stiftung zeigt Landwirten, Jägern und Naturschützern Maßnahmen, um Wildtiere bei der Mahd zu schützen:

https://publikationen.deutschewildtierstiftung.de/publikationen/wildtierschutz-bei-der-mahd/

(PM LKA-RP, red [LW])