Auf Kleinanzeigen-Portalen tummeln sich nicht nur Schnäppchenjäger, sondern auch Kriminelle. Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Sie sich schützen. So praktisch Online-Plattformen wie „Kleinanzeigen.de“, „Quoka.de“ oder „Shpock.com“ sein können, so risikoreich ist mitunter auch die Nutzung. Kriminelle lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Geld, Waren und Daten abzugreifen. Besonders gern benutzen sie dafür den Bezahldienst PayPal aus. Eine Verbraucherin berichtet: Ich wollte ein Styling-Produkt kaufen. Der Händler wollte Zahlungen nur über PayPal. Also haben wir uns auf „Waren und Dienstleistungen“ geeinigt. Das wurde mir aber irgendwie nicht angezeigt und dann haben wir es über die Bezahlfunktion „Freunde und Familie“ gemacht. Eine Stunde später erhielt ich von „Kleinanzeigen“ eine Mail, dass es sich um Betrug handele – jetzt aber möchte PayPal trotz Falleröffnung und Erklärung dass ich alles zahle.

Das Problem: Bei dieser Bezahlmethode über „Freunde und Familie“ genießen die Zahlenden keinen Käuferschutz. Dieser greift bei PayPal nur, wenn man Geld über die Option „Für Waren und Dienstleistungen“ versendet. Eine andere Verbraucherin berichtet: ich inserierte einen Kaffeevollautomaten bei „Kleinanzeigen“ zum Verkauf. Eine Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existente „Kleinanzeigen“-Bezahlmethode „Sicher bezahlen“ abwickeln. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und sie den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte auf eine gefälschte Webseite, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere hundert Euro aus.

Mit folgenden Tipps von LKA und Verbraucherzentrale können Betrüger im Netz entlarvt werden:

  • Bei Onlinegeschäften und dem Bezahldienstleister PayPal greift der Käuferschutz nur bei Punkt „Waren und Dienstleistungen“. Wählt man „Freunde und Familie“, um ein „Kleinanzeigen“-Geschäft abzuwickeln, hat man im Betrugsfall schlechte Karten.
  • Bei dem Bezahlsystem „sicher Bezahlen“ muss man nicht aktiv werden oder einem Link folgen. Es wird geraten: Niemals auf Links in SMS oder Mails klicken.
  • Seien Sie misstrauisch: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch.
  • Wählen Sie immer eine sichere Zahlungsmethode und lassen Sie sich niemals zu einer Überweisung in Vorkasse überreden.
  • „Kleinanzeigen“ hat selbst einige hilfreiche Sicherheitstipps zusammengestellt:
    themen.kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise/

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, sollte man sich auf jeden Fall an die zuständige Polizeidienststelle wenden und Strafanzeige erstatten. Dies ist jederzeit auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz möglich.

Die von der Polizei in Koblenz ausgebildeten Senioren-Sicherheitsberaterinnen und -berater im Rhein-Lahn-Kreis möchten ihre Erfahrung und ihr Wissen an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Sie sind als Multiplikatoren nicht mehr wegzudenken und haben als Ansprechpartner*innen eine hohe Akzeptanz.

Wer als Senioren-Sicherheitsberater*in tätig ist, erfahren Sie beim Seniorenbüro „Die Brücke“, Uschi Rustler, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Tel.: 02603/972-336, E-Mail: uschi.rustler@rhein-lahn.rlp.de., Internet: www.rhein-lahn-bruecke.de. Weitere Informationen unter www.polizei.rlp.de. Hotline: 0800/550660 sowie bei der Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz, Tel.: 0261/1030, E-Mail: beratungszentrum.koblenz@polizei.rlp.de

(PM KV Rhein-Lahn-Kreis)