Seit dem 1. April 2024 gilt das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Damit wurden neue Regeln zum Umgang mit Cannabis festgelegt. Die Bundespolizei und das Hauptzollamt informieren über die wichtigsten Punkte für den öffentlichen Raum und bei Reisen:
- Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen, wenn sie sich außerhalb ihrer Wohnung oder ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes im Bundesgebiet aufhalten.
- Die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Cannabis bleibt jedoch in jedem Fall verboten – auch für den Eigenbedarf. Dafür gibt es keine Freimengen. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Eine Ausnahme gilt nur für Cannabisarzneimittel bei Reisen:
- Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, die vor Reiseantritt von einer amtlichen Stelle (z. B. der Landesgesundheitsbehörde) beglaubigt werden muss.
- Diese Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage und muss für jedes Medikament einzeln ausgestellt werden.
- Zusätzlich sind die Vorschriften des Ziellandes oder Transitlandes zu beachten.
(PM BPOL,red)