Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Transparenz- und Monitoringbericht zur Eindämmung terroristischer Online-Inhalte in Deutschland für das Jahr 2024 vorgelegt. Parallel dazu ist auf der Website des Bundeskriminalamts der Transparenzbericht zur Anwendung der TCO-Verordnung einsehbar.

Anstieg bei Entfernungsanordnungen

Im Jahr 2024 hat das Bundeskriminalamt in insgesamt 482 Fällen Hostingdiensteanbieter zur Entfernung terroristischer Inhalte verpflichtet – fast doppelt so viele wie im Jahr 2023, als es 249 solcher Anordnungen gab. Zudem wurden elf Entfernungsanordnungen von ausländischen Behörden an deutsche Anbieter übermittelt – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den zwei Fällen im Vorjahr. Ursache dafür ist das gestiegene Engagement europäischer Strafverfolgungsbehörden bei der Umsetzung der Terrorist-Content-Online-Verordnung (TCO-VO) zur Aufspürung entsprechender Inhalte. Der Großteil der Entfernungsanordnungen betraf allerdings Hostingdienste außerhalb Deutschlands.

Wird eine solche Anordnung nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist befolgt, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren einleiten. Im Jahr 2024 war dies jedoch in keinem Fall notwendig.

Maßnahmen durch Anbieter

Hostingdiensteanbieter, die mit terroristischen Inhalten konfrontiert sind, müssen aktiv Maßnahmen treffen, um deren Verbreitung zu verhindern. Die Bundesnetzagentur überwacht, ob diese Maßnahmen ausreichend und wirksam sind. Im Jahr 2024 führten diese zu der Löschung von insgesamt 16.771 Inhalten bei deutschen Hostingdiensten. Gleichzeitig gingen 141 Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern wegen gelöschter Inhalte ein. Nach Prüfung wurden in 20 Fällen Inhalte wieder online gestellt.

Hintergrund

Die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) soll einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit in der Europäischen Union leisten und verhindern, dass Hostingdienste für terroristische Zwecke missbraucht werden.

Die Berichte sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitalisierung/Internet/TerrorOnlIn/start.html sowie auf der Webseite des Bundeskriminalamtes unter https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/TCO-VO/TCO-VO_node.html veröffentlicht.

(PM BKA,red)