Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am 30.04.2025 die in Deutschland betriebene Serverinfrastruktur des Krypto-Swapping-Dienstes „eXch“ sichergestellt und die Plattform vollständig abgeschaltet. Die Website war unter der Domain eXch.cx sowie weiteren Internetadressen erreichbar. Bei dem Zugriff konnten neben umfangreichen digitalen Beweismitteln mit einem Datenvolumen von über acht Terabyte auch Kryptowährungen im Gegenwert von rund 34 Millionen Euro – darunter Bitcoin, Ether, Litecoin und Dash – beschlagnahmt werden. Dies stellt den drittgrößten Zugriff auf Kryptowerte in der Geschichte des BKA dar.

Die Plattform „eXch“, die bereits seit 2014 aktiv war, ermöglichte es ihren Nutzern, Kryptowährungen untereinander zu tauschen – ein Prozess, der als „Swapping“ bekannt ist. Der Dienst operierte sowohl im offenen Internet (Clearnet) als auch im Darknet. Er warb gezielt in einschlägigen Foren der kriminellen Underground Economy (UE) damit, keine Maßnahmen zur Geldwäscheprävention umzusetzen. Weder eine Identitätsprüfung noch eine Speicherung von Nutzerdaten war erforderlich, wodurch die Plattform besonders geeignet war, um Zahlungsströme zu verschleiern. Seit Bestehen sollen über „eXch“ Kryptotransaktionen im geschätzten Umfang von 1,9 Milliarden US-Dollar abgewickelt worden sein. Ermittler gehen davon aus, dass ein erheblicher Teil dieser Gelder aus kriminellen Quellen stammte. So wurde unter anderem ein Teil des Betrags von 1,5 Milliarden US-Dollar, der bei dem Angriff auf die Kryptobörse Bybit am 21.02.2025 entwendet wurde, mutmaßlich über „eXch“ gewaschen.

Die Betreiber von „eXch“ stehen daher unter Verdacht, gewerbsmäßige Geldwäsche betrieben und eine kriminelle Handelsplattform im Internet unterhalten zu haben. Zwar kündigten sie an, den Dienst freiwillig zum 01.05.2025 einzustellen – doch Ermittler kamen ihnen zuvor. Trotz kurzer Vorlaufzeit gelang es, die Serverdaten und die darauf hinterlegten Kryptowährungen sicherzustellen. Die Ermittlungen wurden von ZIT und BKA in enger Abstimmung mit der niederländischen Steuerfahndung (FIOD) geführt. Die gewonnenen Erkenntnisse dürften auch für andere Cybercrime-Ermittlungen von erheblichem Wert sein.

Carsten Meywirth, Direktor beim Bundeskriminalamt und Leiter der Abteilung Cybercrime, betonte:
„Erneut ist es gelungen, Kryptowährungen in Millionenhöhe zu sichern und eine Geldwäscheplattform außer Betrieb zu setzen. Die Zahlen zeigen deutlich, dass Cyberkriminalität mittlerweile industrielle Ausmaße angenommen hat. Unser Ziel bleibt es, den Druck auf die Underground Economy weiter zu erhöhen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.“

Dr. Benjamin Krause, Leitender Oberstaatsanwalt bei der ZIT, ergänzte:
„Krypto-Swapping ist ein zentrales Element der digitalen Schattenwirtschaft. Es ermöglicht Tätern, Gelder aus Delikten wie Hacking oder dem Handel mit gestohlenen Kreditkartendaten unauffällig zu verschleiern. Daher ist es unerlässlich, dass Ermittlungsbehörden konsequent gegen diese anonymen und schnellen Geldwäschestrukturen vorgehen und die illegalen Erträge abschöpfen.“

(PM BKA,red)