Innenminister Michael Ebling hat den Entwurf für das Zehnte Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) im rheinland-pfälzischen Landtag vorgestellt. Die Novellierung soll die Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden in Rheinland-Pfalz erweitern und an die aktuellen gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen anpassen. Dabei stehen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Schutz von Einsatzkräften und die Erhöhung der Effizienz in der Kriminalitätsbekämpfung im Fokus.
„Mit mehr als 10.000 Polizistinnen und Polizisten haben wir einen neuen Höchststand erreicht und den im Koalitionsvertrag avisierten Schwellenwert überschritten“, so der Innenminister. „Der Ausbau der personellen Stärke allein genügt jedoch nicht, um zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Daher müssen wir auch die rechtlichen Befugnisse unserer Polizei- und Ordnungsbehörden stetig weiterentwickeln.“
Ein zentrales Element ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch den Einsatz von Videotechnik, um dem Ziel der „Vision Zero“, das heißt der deutlichen Reduzierung von tödlichen Unfällen im Straßenverkehr näher zu kommen. So soll künftig die offene Nutzung von Kamerasystemen erlaubt sein, um die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer zu erfassen. Der Pilotbetrieb des Handyblitzers, der sogenannten Monocam, hat gezeigt, dass diese Maßnahme das Unfallrisiko deutlich senkt und präventiv wirkt.
Auch soll das Einsatzgebiet von Bodycams ausgeweitet werden. Zukünftig sollen nicht nur Polizeibeamtinnen und -beamte, sondern auch kommunale Vollzugsbedienstete Bodycams im öffentlichen Raum einsetzen dürfen. Dies soll die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhen und Aggressionen vorbeugen. Zudem wird der polizeiliche Einsatz der Bodycam auf Wohnungen ausgeweitet, insbesondere bei Einsätzen zur häuslichen Gewalt. Die Einführung der Vorabaufzeichnung (Prerecording) soll dabei helfen, Eskalationen besser dokumentieren und rekonstruieren zu können.
Zudem soll die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch Fußfesseln erleichtert werden. Sie soll insbesondere bei gefährlichen Personen, die zwar noch keine Straftat begangen haben, jedoch als potenzielle Gefährder bei Terrorverdacht oder drohenden schweren Sexualstraftaten gelten, angewendet werden. Auch bei Fällen häuslicher Gewalt, in denen Kontaktverbote nicht ausreichen, soll die elektronische Überwachung eingesetzt werden können, um potenzielle Opfer besser zu schützen.
Mithilfe der automatisierten Datenanalyse soll die Polizei die Möglichkeit bekommen, große Datenmengen effizienter auszuwerten. Dies ist besonders wichtig bei der Bekämpfung schwerer Straftaten, um Zusammenhänge und Verdächtige schneller zu identifizieren. Trotz des Einsatzes technischer Hilfsmittel bleibt die Entscheidungsgewalt bei der Polizei; die Bewertung und die daraus resultierenden Maßnahmen liegen weiterhin in der Verantwortung der zuständigen Beamtinnen und Beamten.
„Die Maßnahmen, die mit der Novellierung des POG einhergehen, zielen darauf ab, die Polizei- und Ordnungsbehörden in Rheinland-Pfalz auf personeller, rechtlicher und technischer Ebene zu stärken und für zukünftige Herausforderungen optimal aufzustellen, damit sie dafür sorgen können, dass Rheinland-Pfalz das bleibt, was es ist: ein sicheres Land“, sagte Innenminister Michael Ebling abschließend.
(PM MdI)