Nach einem Schuss auf einen türkischen Reisebus am Mittag des 11. Februar 2025 auf der A3 zwischen Dierdorf und Sessenhausen ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen versuchten schweren Raubes. Der Angriff erfolgte offenbar aus einem Transporter mit belgischem Kennzeichen. Ziel der Täter war es wohl, den Bus zum Anhalten zu zwingen, um anschließend Wertgegenstände zu entwenden. Getroffen wurden ausschließlich Teile im Bereich der Räder – verletzt wurde niemand.
Fünf Tatverdächtige im Alter zwischen 37 und 43 Jahren konnten kurz nach der Tat vorläufig festgenommen werden. Gegen alle wurde am 12. Februar 2025 Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen versuchten schweren Raubes (§§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) erlassen. Vier von ihnen besitzen die belgische, einer die niederländische Staatsangehörigkeit. Alle fünf Männer befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen fanden an mehreren Tagen umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen entlang der Autobahn statt. Dabei wurde unter anderem nach möglichen Tatwaffen und weggeworfenen Gegenständen gesucht. Die Maßnahmen führten zu teils erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen auf der A3.
Nach derzeitigem Stand konnten bereits Spuren und eine mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt werden. Die Ermittlungen dauern weiterhin an. Weitere Informationen will die Staatsanwaltschaft derzeit nicht bekannt geben.
Rechtliche Hinweise:
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
(Q: StA KO,red)