Wer in Rheinland-Pfalz im öffentlichen Dienst arbeitet, muss sich uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen – nicht nur mit Worten, sondern durch konsequentes Handeln. Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten grundlegend überarbeitet und verschärft.

„Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber“, betont Innenminister Michael Ebling.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat bereits vor der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz damit begonnen, die rechtlichen Grundlagen zu schärfen, um Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent begegnen zu können. Kernstück ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Die neue Vorschrift stellt klar: Extremismus, gleich welcher Form, ist mit dem Status als Beamter unvereinbar. Wer extremistische Bestrebungen unterstützt, sich in verfassungsfeindlichen Gruppen engagiert oder gar eine innere Abkehr von den Grundwerten unserer Verfassung erkennen lässt, hat im öffentlichen Dienst keinen Platz. Schon die Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei oder Organisation kann ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Bei offensichtlichen Verstößen droht die Entfernung aus dem Dienst.

Künftig ist bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. Bestandteil hierfür wird eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte, nicht abschließende Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden. Wer diese Erklärung verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt. Für bereits bestehende Mitarbeitende kann die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend ist und bleibt der jeweilige Einzelfall. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht droht die Entfernung aus dem Dienst.

Für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte als Träger des staatlichen Gewaltmonopols gelten noch strengere Anforderungen. Neben der allgemeinen Pflicht zur Verfassungstreue sind sie zusätzlich verpflichtet, das Ansehen der Polizei zu wahren und sich im Dienst wie auch privat aktiv für die öffentliche Sicherheit einzusetzen. Vor der Einstellung in den Polizeidienst erfolgt zusätzlich noch eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Die neue Verwaltungsvorschrift stärkt darüber hinaus die Zusammenarbeit der Behörden mit dem Verfassungsschutz. Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aktivitäten können aktiv in laufende Einstellungs- und Disziplinarverfahren eingebracht werden. Umgekehrt sind auch die Behörden verpflichtet, bei entsprechenden Anhaltspunkten Informationen an die Verfassungsschutzbehörden weiterzugeben.

Zusätzlich wird derzeit das Landesdisziplinargesetz angepasst, um Verstöße gegen die Verfassungstreue noch konsequenter verfolgen zu können. Künftig gelten längere Fristen, etwa bei dienstlichen Verfehlungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Vorläufige Suspendierungen sind bei besonders schweren Straftaten verpflichtend, zudem können Verfahren flexibler gestaltet und auch von externen Ermittlungsführern übernommen werden. Anders als der Bund und einige Länder bleibt Rheinland-Pfalz jedoch beim bewährten gerichtlichen Verfahren für schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen und führt keine Disziplinarverfügung durch die Verwaltung ein.

„Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates. Gerade deshalb dürfen dort keine Zweifel bestehen, dass alle, die für diesen Staat arbeiten, mit Überzeugung für unsere Verfassung einstehen. Wer das nicht kann oder will, hat im Dienst des Landes nichts zu suchen“, so Innenminister Ebling.

(PM MdI)