Am Freitag, den 19.09.2025, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im ganzen Bundesgebiet unangekündigte Kontrollen in Hotels und Gaststätten durchgeführt. Ziel war es zu prüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden und ob es Hinweise auf illegale Beschäftigung oder unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen gibt.
Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren rund 60 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier unterwegs. Dabei wurden über 170 Personen kontrolliert und zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Es ergaben sich zahlreiche Hinweise, die weitere Überprüfungen durch die FKS notwendig machen.
In mehreren Fällen steht der Verdacht im Raum, dass gegen ausländerrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde. Zudem gibt es Hinweise, dass Mindestlohnvorgaben nicht eingehalten wurden. Weitere Verdachtsfälle betreffen Beitragsvorenthaltung, Leistungsmissbrauch und Verstöße gegen Meldepflichten. Bereits vor Ort wurden 17 Strafverfahren – überwiegend wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße – und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz.
Im Anschluss werden die vor Ort erhobenen Angaben der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Firmen abgeglichen. Der Zoll legt in der Schwarzarbeitsbekämpfung besonderes Gewicht auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten Arbeitgebern zählt und seit dem 1. Januar 2025 ein Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gilt.
Zusatzinformation: Durch seine Prüfungen und Ermittlungen trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme bei und schafft faire Bedingungen im Wettbewerb. Prüfungen erfolgen risikoorientiert – teils stichprobenartig, teils umfassend bei allen Beschäftigten eines Betriebs. Besonders in Branchen mit hoher Schwarzarbeit finden regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktaktionen mit verstärktem Personaleinsatz statt.
(PM ZHA-KO,red)