Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach dem schweren Unfall am 14.09.2025 auf der B42 bei Rheinbrohl ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein 77 Jahre alter Autofahrer soll beim Überholen einen Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer verursacht haben.
Der Motorradfahrer kam dabei ums Leben. Dem Autofahrer wird der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion sowie ein verkehrstechnisches Gutachten angeordnet.
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