Am 03.10.2025, dem Tag der Deutschen Einheit, kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Montabaur mehrere LKW, die trotz des Feiertagsfahrverbots unterwegs waren. Insgesamt wurden fünf Sattelzug-Gespanne auf der BAB 3 gestoppt. Keines der Fahrzeuge verfügte über eine Ausnahmegenehmigung für den Transport.

Bei den betroffenen Unternehmen handelte es sich viermal um osteuropäische und einmal um ein deutsches Transportunternehmen. Gegen alle Fahrer wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstellt. Da sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnten, mussten sie Sicherheitsleistungen zur Durchführung des Bußgeldverfahrens hinterlegen.

Darüber hinaus werden gegen die Transportunternehmen Verfahren zur Gewinnabschöpfung eingeleitet. Ziel ist es, die durch den Verstoß erlangten finanziellen Vorteile abzuschöpfen. Der zu erwartende Betrag liegt im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich.

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass sich Verstöße nicht lohnen und eine abschreckende Wirkung auf andere Unternehmen haben. Es kann nur bei bundeseinheitlichen Feiertagen angewendet werden.

(PM POL,red)