Am 10. März 2026 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel der Kontrollen auf Baustellen war es, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns zu überprüfen sowie illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug aufzudecken.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier rund 90 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Während der Kontrollen wurden mehr als 270 Personen überprüft und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei stellte die FKS zahlreiche Sachverhalte fest, die nun weiter geprüft werden müssen.
Bei den Kontrollen wurden mehrere Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen festgestellt. In 22 Fällen besteht der Verdacht, dass sich Arbeitnehmer illegal in der Bundesrepublik aufhalten. Zudem richtet sich gegen sechs Arbeitgeber der Verdacht der Einschleusung von Arbeitskräften.
Darüber hinaus besteht in 26 Fällen der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Bei weiteren auffälligen Sachverhalten, die noch überprüft werden, handelt es sich unter anderem um den Verdacht der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie um mögliche Verstöße gegen Meldepflichten.
„Vor Ort wurden 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wir haben bei diesen Verfahren überwiegend den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Dies ist gegenüber der Prüfung aus dem Sommer 2025 ein erheblicher Anstieg“, erklärte Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz.
An die Kontrollen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an. Dabei werden die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen sowie weitere Geschäftsunterlagen überprüft. Die Beschäftigten des Zolls stehen hierbei im engen Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Aufgrund der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche und der Vielzahl gesetzlicher sowie tarifvertraglicher Regelungen richtet der Zoll bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit einen besonderen Schwerpunkt auf die Baubranche.
(PM HZA, red [LW])