Im Fall der am 26.09.1994 nahe des Felsenwegs am Aufgang zur Festung Ehrenbreitstein in Koblenz getöteten US-amerikanischen Touristin Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Koblenz nun Anklage gegen einen 81-jährigen Mann erhoben. Der Beschuldigte war bereits am 23.02.2026 festgenommen worden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten die mit hoher Priorität geführten Ermittlungen inzwischen abgeschlossen werden. Der zuvor bestehende dringende Tatverdacht habe sich im Laufe der Ermittlungen weiter verdichtet.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die damals 24-jährige Touristin im sogenannten General-von-Aster-Zimmer unterhalb der oberen Festungsanlage heimtückisch und aus sexuellen Motiven ermordet zu haben. Laut Anklageschrift soll der Mann bereits Tage vor der Tat Vergewaltigungsfantasien entwickelt und sich am Tattag mit seinem Fahrrad in Koblenz auf die Suche nach einem Opfer gemacht haben. Dabei habe er bereits ein Messer sowie Handschellen mitgeführt.
Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis wurde Amy Lopez vermutlich gegen 9 Uhr an einer Bushaltestelle auf den späteren Täter aufmerksam. Da sie mit ihrem Reiserucksack als Touristin erkennbar gewesen sei und die Festungsanlage besuchen wollte, soll der damals 49-Jährige die Ortsunkundigkeit der jungen Frau ausgenutzt und sie unter einem Vorwand in den abgelegenen Bereich gelockt haben.
Dort soll er die Frau gefesselt, entkleidet und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Anschließend habe er sie mit mehreren Messerstichen getötet. Zudem soll er sie gewürgt und mit einem Stein attackiert haben. Nach der Tat sei der Beschuldigte mit seinem Fahrrad geflüchtet und habe Tatwaffe, Handschellen sowie weitere Gegenstände des Opfers im Rhein entsorgt.
Besonders belastend sind laut Staatsanwaltschaft moderne DNA-Analysen, die zum Tatzeitpunkt noch nicht möglich gewesen seien. Demnach wurden DNA-Spuren am Hosenbund und am linken Oberschenkel des Opfers festgestellt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Beschuldigten zugeordnet werden konnten. Auch an dem mutmaßlichen Tatstein fanden Ermittler entsprechende Spuren.
Zusätzlich habe der Angeschuldigte die Tat inzwischen über seinen Verteidiger pauschal eingeräumt. Gegenüber einem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen habe er zudem erklärt, Amy Lopez getötet und sich sexuell an ihr vergangen zu haben. Lediglich zum genauen Ablauf der Tötung berufe er sich auf Erinnerungslücken.
Ein psychiatrisches Gutachten kommt bislang zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen sein soll. Hinweise auf eine Einschränkung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit lägen derzeit nicht vor. Das Gutachten habe jedoch noch vorläufigen Charakter.
Der 81-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft in Rheinland-Pfalz. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist seine medizinische Versorgung sichergestellt.
Nun muss die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz über die Zulassung der Anklage, die Fortdauer der Untersuchungshaft sowie eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Rechtliche Hinweise: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies ist dann der Fall, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Ob der Angeklagte der Tat für schuldig zu befinden ist, obliegt der Entscheidung des Gerichts, das seine Überzeugung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewinnt. Bis dahin gilt – unabhängig von der Beweislage – die Unschuldsvermutung. § 211 StGB lautet: (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
(PM StA Koblenz, red [LW])