Am 6. Mai 2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Ziel der verdachtsunabhängigen Kontrollen war insbesondere die Überprüfung von Mindestlohnregelungen sowie sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.
Für Beschäftigte in dieser Branche gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Dazu zählen unter anderem die Pflicht zum Mitführen von Ausweisdokumenten, die Dokumentation der Arbeitszeiten sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung bereits ab dem ersten Arbeitstag. Zudem überprüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ob der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde eingehalten wird.
Nach Erfahrungen vergangener Kontrollen wird der Mindestlohn in der Branche häufig unterschritten – etwa wenn Überstunden, Ladezeiten oder Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort nicht vollständig vergütet werden.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier rund 80 Zollbeamte im Einsatz. Dabei wurden mehr als 260 Personen kontrolliert und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Nach Angaben des Zolls ergaben sich bei den Kontrollen zahlreiche Sachverhalte, die nun weiter überprüft werden müssen. In mehreren Fällen besteht der Verdacht auf Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Zudem gibt es bei einem Großteil der festgestellten Auffälligkeiten Hinweise auf Beitragsvorenthaltung beziehungsweise Schwarzarbeit.
Bereits vor Ort leitete der Zoll vier Strafverfahren sowie 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Laut Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, besteht bei den eingeleiteten Strafverfahren unter anderem der Verdacht auf Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen.
(PM HZA Koblenz, red [LW])