Mit Verweis auf den Beitrag vom 18.05.2026 bezüglich des Fundes eines weiblichen Körperfundstückes in Ebernhahn sowie dem möglichen Zusammenhang zu einem schweren Verkehrsunfall auf der L300 teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz nun den aktuellen Stand der Ermittlungen mit.
Demnach wurde am 17.05.2026 im Ortsrandbereich von Ebernhahn die Leiche einer 67-jährigen Frau in einem Straßengraben entdeckt. Nach Angaben der Ermittler ist die Frau offensichtlich Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Unter dringendem Tatverdacht steht ein 69-jähriger deutscher Staatsangehöriger, gegen den inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet wurde. Bei der Verstorbenen handelt es sich um die von ihm getrennt lebende Ehefrau.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Mann die Frau während eines Spaziergangs mit einem Hammer angegriffen und ihr dabei tödliche Kopfverletzungen zugefügt haben. Die Frau verstarb noch am Tatort.
Im Anschluss soll sich der Beschuldigte mit seinem Pkw vom Tatort entfernt haben. Wenig später kam es auf der Landstraße zwischen Ransbach-Baumbach und Ebernhahn zu dem schweren Verkehrsunfall, bei dem der Mann mutmaßlich in suizidaler Absicht frontal gegen einen Baum gefahren sein soll. Dabei erlitt er schwerste Verletzungen und befindet sich weiterhin in einem Koblenzer Krankenhaus.
Das Amtsgericht Koblenz hat inzwischen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen. Aufgrund seines Gesundheitszustands ist der Beschuldigte derzeit jedoch weder haft- noch vernehmungsfähig. Bis zu einer möglichen Vernehmung wird er im Krankenhaus polizeilich bewacht.
Der dringende Tatverdacht stützt sich laut Staatsanwaltschaft insbesondere auf ein blutverschmiertes mutmaßliches Tatwerkzeug, das nach dem Unfall im Fahrzeug des Mannes gefunden wurde. Auch die übrige Spurenlage bestätige den Verdacht.
Die Ermittlungen zum genauen Tatablauf und zum Motiv dauern weiterhin an. Dabei werde unter anderem geprüft, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war und ob möglicherweise ein Mordmerkmal vorliegt. Zudem wurde die Obduktion der Verstorbenen angeordnet. Ein vorläufiges Ergebnis wird in den kommenden Tagen erwartet.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Ein Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Strafverfahrens.
Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht ist. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
(PM StA KO, red [LW])