Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter kümmern sich verantwortungsvoll und gewissenhaft um ihre Tiere. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Tiere nicht artgerecht gehalten, nicht ausreichend medizinisch versorgt oder sogar in Wohnungen, Häusern oder Ställen zurückgelassen werden.

Tierquälerei beschränkt sich dabei nicht ausschließlich auf aktives Handeln. Auch das Unterlassen notwendiger Fürsorge kann für Tiere erhebliche Schmerzen und Leiden zur Folge haben. Dazu zählt beispielsweise eine unzureichende Fütterung oder die fehlende tiermedizinische Versorgung bei Erkrankungen. Immer wieder werden zudem schwer erkrankte Tiere ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen.

Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Personen, die Tiere betreuen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, für das Wohlergehen der Tiere zu sorgen.

Nach § 17 des Tierschutzgesetzes kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Bei Verstößen, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, können darüber hinaus Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich können Haltungs- und Betreuungsverbote ausgesprochen werden.

Anschaffung eines Tieres gut überlegen

Wer darüber nachdenkt, ein Tier anzuschaffen, sollte sich bereits im Vorfeld ausführlich mit dessen Bedürfnissen und den Anforderungen an eine artgerechte Haltung beschäftigen. Dazu gehört auch eine ehrliche Einschätzung, ob diese Bedürfnisse dauerhaft erfüllt werden können.

Neben dem täglichen Zeit- und Pflegeaufwand müssen auch mögliche Erkrankungen berücksichtigt werden. Diese können eine deutlich intensivere Betreuung und unter Umständen erhebliche Kosten für tiermedizinische Behandlungen erforderlich machen.

Tiere können sich in solchen Situationen nicht selbst helfen. Sie sind auf die Fürsorge, Aufmerksamkeit und verantwortungsvolle Pflege durch den Menschen angewiesen.

Vernachlässigung melden

Wer Vernachlässigung oder andere Formen von Tierquälerei beobachtet, sollte sich an das zuständige Veterinäramt wenden. In akuten Notfällen sollte direkt die Polizei verständigt werden.

Weitere Informationen zum Thema sind im Serviceportal Rheinland-Pfalz unter dem Stichwort „Tierquälerei“ zu finden.

(PM LKA-RP, red [LW])