Er habe gerade auf deutscher Seite Pilze gesammelt, gab ein 80-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft gegenüber einem Kontrollteam des Hauptzollamts Lörrach bei der Ausreise über den Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn Ende Oktober an. Rund drei Kilogramm an frischen Waldfrüchten ergab das anschließende Verwiegen am Zollamt.

Foto: Hauptzollamt Lörrach

Von den natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen für Deutschland und Baden-Württemberg, welche das Sammeln von nur einem Kilogramm Wildpilzen pro Tag und Person erlauben, wollte der Mann nichts gewusst haben. Die Zöllner mussten dennoch ein Bußgeldverfahren einleiten und rund zwei Kilogramm Pilze beschlagnahmen. Nach Leistung einer Barsicherheit in Höhe von 200 Euro für das zu erwartende Bußgeld durfte der Mann seine Fahrt mit dem verbleibenden Kilogramm an überwiegend Pfifferlingen und Steinpilzen fortsetzen.

Eine Sachverständige begutachtete im Nachgang die beschlagnahmten Pilze und riet den Zöllnern, diese wegen der starken Wassereinlagerungen und einem schon beginnenden Verfall sofort zu vernichten und von einer Verwertung durch Dritte abzusehen.

(PM HZA-LÖ)