Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 39 Jahre alten Mann aus dem Raum Andernach.
Es besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte am gestrigen Abend eine 57jährige Frau in Andernach massiv körperlich angegriffen und schwer verletzt hat, um diese zu töten. Das Opfer befindet sich in akuter Lebensgefahr.
Am heutigen Nachmittag wurde der Beschuldigte der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl erlassen hat.
Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werden Zeugen zu vernehmen und rechtsmedizinische Gutachten einzuholen sein.
Weitergehende Auskünfte können derzeit auch auf Nachfrage nicht erteilt werden.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.
(PM StAKo)