Am 22. und 24. November 2022 haben über 2.400 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) die Beschäftigungsverhältnisse in der Pflegebranche geprüft. Der Schwerpunkt bei dieser bundesweiten Prüfmaßnahme lag auf Lohn- und Meldeunterlagenprüfungen, die bei rund 2.100 Arbeitgebern – insbesondere bei ambulanten Pflegediensten und Verleihern – durchgeführt wurden. Darüber hinaus wurden auch Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte in Privathaushalten geprüft. Um weitere Informationen zu den konkreten Arbeitsverhältnissen zu erhalten, befragten die Zöllner*innen auch knapp 1.400 Arbeitnehmer*innen. Im besonderen Fokus der Prüfungen stand die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, der Arbeitgeber- sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
Bei den Prüfungen wurden bisher 27 Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und 44 Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich wegen Nichteinhaltung der Mindestarbeitsbedingungen sowie Unterschreitung des zu zahlenden Mindestlohns eingeleitet. In mehr als 900 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei geht es schwerpunktmäßig um Verdachtsfälle hinsichtlich der nicht rechtmäßigen Zahlung des Mindestlohns. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da im Rahmen der Prüfung unter anderem der tatsächliche Arbeitgeber der Pflegekraft festgestellt werden muss, um beurteilen zu können, welche Mindestarbeitsbedingungen gewährt werden müssen und welches Sozialversicherungsrecht im Einzelfall Anwendung findet.
Dr. Igelmann, Direktionspräsident der zuständigen Fachdirektion für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit betonte im Hinblick auf die Prüfmaßnahmen: „Auch vor dem Hintergrund zunehmender Hinweislagen war es der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Anliegen, im Rahmen einer bundesweiten Aktion ein Zeichen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Pflegebranche zu setzen und entschlossen für faire Arbeitsbedingungen einzutreten.“
(PM GZD)