Am 09.12.2022 führten Polizeibeamte des Gemeinsamen Sachgebietes Jugend (GSGJ), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, sowie Fachkräfte des Jugendamtes bereits zum siebten Mal gemeinsame Jugendschutzkontrollen in der Stadt Koblenz durch. Mit drei Teams wurden in der Zeit von 13:30 bis 16:00 Uhr insgesamt 20 Supermärkte, Einzelhandelsgeschäfte, Shisha-Shops und Kioske aufgesucht, um sog. Testkäufe im Auftrag der Behörden durch minderjährige Testkäuferinnen und Testkäufer durchzuführen.

Die Bilanz ist erschreckend: 7 von 20 Verkaufsstellen fielen durch. Dort konnten die Minderjährigen Alkohol und Tabak erwerben, obwohl deren Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten ist. Und das trotz der teilweise im Kassenbereich entsprechend angebrachter Jugendschutzhinweise und der akustischen oder visuellen Warnsignale im Kassensystem.

Besonders gravierend: in einem Fall ließ sich eine Verkäuferin den Ausweis vorzeigen, gab aber dennoch Alkohol an die minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufer ab. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben klar: kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren, keine Spirituosen und keine Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren. Verstöße ziehen Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich und können im Höchstfall mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zum Kontrollergebnis gehört aber auch, dass sich 13 von 20 Verkäuferinnen und Verkäufern korrekt verhielten. Ihnen wurde im Nachgang zum Testkauf ein positives Feedback für vorbildliches Verhalten gegeben. Trotzdem sind sich die Beteiligten darüber einig, dass dieser Erfolg für einen effektiven Jugendschutz (noch) nicht ausreicht. Immerhin konnten die minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufer in nahezu jedem dritten Geschäft problemlos Alkohol und Zigaretten erwerben.

Die gemeinsamen Jugendschutzkontrollen von Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt werden daher auch zukünftig fortgeführt.

(PM POL)