Heute endete der 61. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar. Zu den Empfehlungen der Fachleute sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband:
„Der Verkehrsgerichtstag hat sich gegen eine Erhöhung der Alkohol-Grenzwerte für E-Scooter-Fahrende ausgesprochen. Das ist eine klare Botschaft für die Verkehrssicherheit. Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob im Pkw oder mit dem E-Scooter, gefährdet sich und andere. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt in Zukunft E-Scooter-Fahrenden bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille nicht mehr automatisch ihren Führerschein zu entziehen, wie es bei anderen Kraftfahrzeugen wie Pkws der Fall ist. Ein Fahrverbot soll grundsätzlich ausreichen. Der Hintergrund ist, dass für die Nutzung von E-Scootern keine Fahrerlaubnis benötigt wird. Umso wichtiger ist, dass Gerichte in der Betrachtung des Einzelfalls auch weiterhin bei Verstößen die Fahrerlaubnis entziehen können. Darüber hinaus bleibt es die wichtige Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörden, die Fahreignung bei Trunkenheitsfahrten zu überprüfen und bei Zweifeln eine MPU anzuordnen.
Zudem begrüßt der TÜV-Verband das klare Bekenntnis des Verkehrsgerichtstags zu einer EU-weit einheitlichen Regelung für den technischen Zugang zu Fahrzeugdaten in einem standardisierten Format. Die bisherigen Angebote zur Bereitstellung von Fahrzeugdaten durch die Hersteller müssen im Kontext der angekündigten europäischen Gesetzesinitiativen erweitert werden. Im Mittelpunkt soll aus Sicht des TÜV-Verbands die Datentreuhänderlösung für einen unabhängigen und diskriminierungsfreien Zugang stehen. Der unabhängige Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen ist Kernelement der Weiterentwicklung von Fahrzeuguntersuchungen und im Interesse der Verkehrssicherheit als auch des Klima- und Umweltschutzes. Ein unabhängiges Datentreuhändermodell ermöglicht Fortschritte bei der Verkehrssicherheit durch die Auswertung eines höheren Maßes an Daten von Unfällen mit schweren Folgen, verkehrssicherheitsrelevanten Zwischenfällen und ‚Beinahe-Unfällen‘. Außerdem ermöglicht es durch die unabhängige Auswertung von Sensor-, Kamera- und Systemstatusdaten moderner Assistenzsysteme Fortschritte bei der Fahrzeugtechnik und stellt ein klares Bekenntnis zum Datenschutz als Chance für eine Marktdifferenzierung im globalen Wettbewerb dar. Der TÜV-Verband hat vor diesem Hintergrund mit dem ‚TrustCenter‘ ein Modell in die politische Debatte gebracht, das einen wesentlichen Baustein für die Zukunft der Sicherheit darstellt.“
(PM TÜV-Verband e. V.)