In der Zeit von Montag, 06.02.2023 bis Donnerstag, 09.02.2023 führte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz in Unterstützung weiterer kontrollerfahrener Einsatzkräfte anderer Polizeidienststellen auf den Autobahnen in der Region intensive Kontrollmaßnahmen zur Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch.
In dem Kontrollzeitraum konnten durch die Beamten letztlich 74 LKW und Kleinbusse auf die jeweils für die Beförderungsart einzuhaltenden Vorschriften überprüft werden. Fazit der Kontrollmaßnahme: 51 Fahrzeuge oder Fahrzeugführende mussten beanstandet werden. In 13 Fällen waren derart gravierende Mängel vorhanden, dass die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt und erst nach entsprechender Mangelbeseitigung wieder gestattet wurde.
Die häufigsten Gründe für die Untersagungen der Weiterfahrt waren abermals Überladung, technische Mängel und mangelhafte Ladungssicherung. So fielen den Kontrolleuren beispielsweise bereits am Dienstag auf der BAB 61, Rastplatz Mosel-Ost zwei Sattelzüge von Unternehmen aus Osteuropa wegen erheblicher Bremsenmängel auf, welche aufgrund gebrochener Bremsscheiben oder erheblichem Luftverlust an der Druckluftbremsanlage direkt stehen bleiben mussten. Einen Tag später war dann auf der BAB 3, Rastplatz Heiligenroth unter anderem für einen mit nahezu 24 Tonnen Stabstahl beladenen Sattelzug eines osteuropäischen Unternehmens die Fahrt zu Ende. Da die Ladung mehr als mangelhaft gesichert war und während der Fahrt hätte verrutschen und möglichenfalls herabfallen können, musste diese vor einer Weiterfahrt zunächst mit nicht unerheblichem Aufwand nachgesichert werden. Auch ein Kleinbus eines südosteuropäischen Unternehmens musste an dieser Kontrollstelle seine Fahrt direkt beenden. Dieser war in einem mehr als desolaten technischen Zustand und zeigte unter anderem erhebliche Durchrostungen und gravierende Bremsenmängel.
Aus den Kontrolltagen resultierten neben 25 Ordnungswidrigkeitenanzeigen weitere 28 Kontrollberichte wegen diverser Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals und es wurde in 23 Fällen von den Betroffenen noch an der Kontrollstelle eine Sicherheitsleistung einbehalten. Zudem wurden mehrere Mängelberichte ausgestellt und wegen geringfügiger Verstöße in 13 Fällen Verwarngelder erhoben.
(PM POL)