Foto: Hauptzollamt Lörrach

Die Einfuhr von mehr als 1.000 Autoreifen aus der Schweiz nach Deutschland musste das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn nach einer Entscheidung der für die Überwachung der Abfallentsorgung zuständigen Behörde einem Schweizer Unternehmer am 20. Februar versagen. Die zollrechtliche Anmeldung der Reifen vermittelte den Eindruck, diese seien für ein Reifenhandelsunternehmen in Rheinland-Pfalz bestimmt und sollten von dort aus zum Einsatz an Fahrzeugen kommen. Die Zollbeamtinnen und -beamten stellten jedoch fest, dass an der angegebenen Anschrift ein Entsorgungsunternehmen ansässig ist. Obendrein wiesen die Reifen auffällige Schäden und eine zu geringe Profiltiefe auf, als dass sie die Sicherheit im Straßenverkehr hätten gewährleisten können.

Aufgrund des Gesamtbildes waren die Reifen als Abfälle einzustufen, deren Einfuhr aus der Schweiz in die EU und nach Deutschland nur in einem Notifizierungsverfahren hätte erfolgen dürfen. Ein solches Verfahren hätte die Genehmigung des Transports der Abfälle von der Schweiz nach Deutschland beinhaltet, wobei die jeweils zuständigen Abfallbehörden beider Staaten der Maßnahme hätten zustimmen müssen. Der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen müssen Zöllnerinnen und Zöllner an den EU-Außen- und der Landesgrenze besonderes Augenmerk schenken. Gewerblicher und privater Abfall darf nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung bestimmter Vorschriften über die Grenzen verbracht werden. Welche dies im Einzelfall sind, hängt auch von der Art der Abfälle ab und davon, ob diese zur Verwertung oder zur Beseitigung bestimmt sind.

Hier steht der Umwelt- und Gesundheitsschutz vor allem im Vordergrund. Die EU hat deshalb einheitliche Regelungen geschaffen, welche durch nationale Bestimmungen ergänzt und von den Bundesländern umgesetzt werden. Der Zoll arbeitet an der Landesgrenze dazu intensiv mit den zuständigen Landesbehörden oder den von diesen beauftragten Unternehmen zusammen. In Baden-Württemberg ist dies die vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beauftragte SAA Sonderabfallagentur GmbH in Fellbach bei Stuttgart, in Rheinland-Pfalz die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH. Letztere hatte im Falle der Altreifen über die Rückweisung der Sendung entschieden und den Schweizer Exporteur zur Rücknahme aufgefordert.

(PM HZA-LÖ)