Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) -, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) haben am 08.03.2023 einen 37-jährigen Beschuldigten festgenommen, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Herstellung von kinderpornographischen Inhalten dringend verdächtig ist.
Der in Wuppertal wohnhafte Beschuldigte steht im Verdacht, spätestens seit September 2021 seine zur Tatzeit zwischen elf und zwölf Jahren alte Tochter mehrfach, darunter auch schwer sexuell missbraucht und Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs über das Internet Dritten zugänglich gemacht zu haben.
Die Aufnahme der hiesigen Ermittlungen erfolgte aufgrund eines Hinweises aus Großbritannien auf das mutmaßlich in Deutschland hergestellte kinderpornographische Material, das den Missbrauch eines bis dato unbekannten weiblichen Kindes zeigte.
Nachdem die vorgeschalteten polizeilichen Ermittlungen sowie Auswertungen des Hinweismaterials ergebnislos verlaufen waren, leitete die ZIT Anfang März 2023 eine bundesweite zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsfahndung an Schulen ein. Im Zuge dieser – vom BKA koordinierten – sogenannten „Schulfahndung“ wurden Lehrkräften an weiterführenden Schulen nichtpornografische Lichtbilder der Geschädigten gezeigt. Der Hinweis einer Schulleitung aus Wuppertal führte am 08.03.2023 zur eindeutigen Identifizierung des nun in Obhut befindlichen Opfers und anschließend des Beschuldigten.
Im Zuge der Durchsuchung dessen Wohnung noch am selben Tage konnten zahlreiche Beweismittel sowie Computer und Datenträger aufgefunden und sichergestellt werden. Der Beschuldigte wurde am 09.03.2023 dem Haftrichter am Amtsgericht Wuppertal vorgeführt, der gegen ihn die Untersuchungshaft anordnete.
Die Ermittlungen sind indes nicht abgeschlossen und werden durch die Auswertung der im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Beweismittel fortgeführt.
Der aktuelle Ermittlungserfolg verdeutlicht erneut, wie wichtig das Instrument der zielgruppenorientierten Öffentlichkeitfahndung in Form der „Schulfahndung“ bei der Identifizierung von Opfern sexuellen Missbrauchs und der Ermittlung von Tatverdächtigen ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, das BKA sowie das LKA NRW bedanken sich bei allen im Rahmen der Schulfahndung beteiligten Lehrerinnen und Lehrern für die geleistete Unterstützung.
(PM BKA)