Anlässlich grenzpolizeilicher Kontrollen nahm die Bundespolizei drei Flugreisende am Flughafen Hahn fest.
Am Samstagnachmittag eine 32-jährige Bulgarin bei der Einreise aus Sofia/Bulgarien. Wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vor. Zur Verbüßung der noch ausstehenden Restfreiheitsstrafe von 465 Tagen wurde sie in die JVA Rohrbach eingeliefert.
In der Nacht zu Sonntag wurde eine 46-jährige Rumänin zur Einreisekontrolle aus London vorstellig. Gegen sie lag eine Schengen-Fahndung Dänemarks zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung vor. Nach richterlicher Vorführung wurde sie ebenfalls zur JVA Rohrbach verbracht, wo sie auf ihre Auslieferung nach Dänemark wartet.
Kurz darauf wurde eine 25-jährige Deutsche bei der Ausreise nach Rumänien kontrolliert. Sie wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hanau wegen Diebstahls gesucht. Nach Zahlung der Geldstrafe inkl. Kosten in Höhe von 381,00 Euro reiste sie wie geplant aus.
Bei Personenkontrollen im Stadtgebiet Trier nahm die Bundespolizei am Freitag und Sonntag drei Personen fest.
Am Sonntagmorgen einen 43-jährigen Albaner. Der in Frankreich wohnhafte Mann wurde wegen eines Verkehrsverstoßes zu einer Haftstrafe von 28 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 1.540 Euro, verurteilt. Die geforderte Geldstrafe konnte nicht bezahlt werden, so dass er zur Verbüßung der Haftstrafe in die JVA Trier eingeliefert wurde.
Abends einen 30-jährigen Deutschen, ebenfalls wegen eines Verkehrsverstoßes. Nach Zahlung der gegen ihn verhängten Geldstrafe von 1.000 Euro blieb er auf freiem Fuß.
Bereits am Freitagmittag erfolgte die Festnahme eines 22-jährigen Serben. Er wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Die verhängte 20-tägige Haftstrafe sitzt er nun in der JVA Trier ab.
(PM BPOL)