Fünf Festnahmen – Neun Durchsuchungen – Umfangreiche Beweismittel sichergestellt
In einem Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) u.a. wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und des schweren Bandendiebstahls durchsuchen heute (23. Mai 2023) Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, des Bundeskriminalamtes und der niederländischen Polizei seit den frühen Morgenstunden neun Wohnobjekte in Amsterdam, Helmond und Utrecht. Fünf Beschuldigte sind in den Niederlanden festgenommen worden.
Im Fokus der Ermittlungen stehen fünf niederländisch-marokkanische Staatsangehörige im Alter zwischen 23 und 38 Jahren. Sie sind dringend verdächtig, an insgesamt 22 Sprengungen von Geldautomaten im Zeitraum 20. Mai 2021 bis 30. August 2022 in Deutschland als ausführende Täter bzw. Hintermänner beteiligt gewesen zu sein.
Die Sprengungen wurden in Arnsberg, Bad Oeynhausen, Dormagen, Dortmund, Gelsenkirchen, Köln, Löhne, Meerbusch, Pulheim, Senden, Viersen, Wesel (Nordrhein-Westfalen), Braunschweig, Hannoversch Münden, Ihlow, Rinteln (Niedersachsen), Dierdorf, Montabaur, Trier (Rheinland-Pfalz), Homburg (Saarland), Gelnhausen (Hessen) und Schuttrange (Luxemburg) verübt.
Insgesamt erbeuteten die Täter über eine Million Euro und verursachten Sachschäden in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro.
Den Einsatzmaßnahmen vom heutigen Tage gingen umfangreiche, länderübergreifende Ermittlungen in enger Kooperation und intensiver Zusammenarbeit mit dem Internationalen Rechtshilfezentrum (IRC) von Polizei und Staatsanwaltschaft in Arnheim voraus. Bereits im Vorfeld der heutigen Maßnahmen hat die ZeOS NRW gegen fünf Beschuldigte europäische Haftbefehle erwirkt. Die Beschuldigten werden unverzüglich dem niederländischen Haftrichter vorgeführt, welcher auch über die von hier aus gestellten Auslieferungsersuchen zu entscheiden hat.
Die heutigen Maßnahmen dienen zudem der Sicherung von Vermögenswerten und der Sicherstellung von Beweismitteln wie Tatkleidung, Tatmitteln sowie Mobiltelefonen und elektronischen Speichermedien.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Für jeden Fall der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren vor. Der schwere Bandendiebstahl wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft.
Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.
(PM BKA)