Am Donnerstag, den 08.06.2023, gegen 14:30 Uhr teilte hiesiger Dienststelle ein Verkehrsteilnehmer mit, dass ihm ein Malheur passiert sei. Er sei beim Rangieren mit seinem Fahrzeug gegen die Notausgangstür eines Supermarktes in Hamm/Sieg gefahren, wodurch die Alarmanlage ausgelöst wurde. Vor Ort stellte sich der Sachverhalt etwas anders dar. Es wurde festgestellt, dass nicht der Melder gegen die Stahltür gefahren war, sondern seine 39 Jahre alte Begleitung. Diese hatte sich erst vor kurzem in einer Fahrschule angemeldet und war folglich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Den, aufgrund des Feiertages nur mäßig besuchten Parkplatz des Supermarktes, nutzte die Begleitung, um ein paar Fahrübungen durchzuführen. Hierbei verwechselte sie das Bremspedal mit dem Gaspedal und fuhr mit zügiger Geschwindigkeit gegen die Notausgangstür des Supermarktes. Am Fahrzeug und an der Eingangstür entstand ein Sachschaden von ungefähr 5000,- EUR. Da die Fahrzeugführerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ebenso wird sich der Fahrzeughalter, strafrechtlich zu verantworten haben, da er es duldete und zuließ, dass eine Person das Fahrzeug führte, die über keine Fahrerlaubnis verfügt.

(PM POL=