Am 21.07.23, gegen 12:10 Uhr, befuhr die 70-jährige Unfallverursacherin die Ringstraße in Mülheim-Kärlich aus Richtung Bahnhofstraße kommend in Richtung Annastraße. In Höhe der Hausnummer 49 beabsichtigen die beiden acht- und neunjährigen Kinder die Ringstraße am dortigen Fußgängerüberweg zu überqueren. Als sich die beiden Kinder bereits auf dem Überweg befanden, fuhr die Unfallverursacherin, ohne die Geschwindigkeit zu verringern, an den Gehweg heran und überfuhr diesen. Hierbei stieß sie mit dem achtjährigen Kind zusammen. Das neunjährige Kind konnte sich zur Seite retten. Hinter dem Fußgängerüberweg blieb die Unfallverursacherin stehen. Das achtjährige Kind erlitt einen Beinbruch und wurde zur weiteren Behandlung in ein Koblenzer Krankenhaus verbracht, wo es stationär aufgenommen wurde. Lebensgefahr bestand und besteht nicht. Die neunjährige wurde durch den Sprung leicht verletzt. Sie wurde zur ärztlichen Versorgung zunächst in ein Neuwieder Krankenhaus verbracht. Auch hier bestand und besteht keine Lebensgefahr.
Aufgrund von übereinstimmenden Zeugenaussagen und der Tatortaufnahme erhärtete sich der Verdacht einer Straftat wegen des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Koblenz wurde der Führerschein und der PKW der Unfallverursacherin zunächst sichergestellt. Weiterhin wurde ein Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
(PM POL)