Bereits am 18.09.23 wurde dem 21-jährigen Fahrzeugführer eine Blutprobe nach vorherigem Betäubungsmittelkonsum entnommen und ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nur einen Tag später, am 19.09.23, wurde der 21-Jährige erneut kontrolliert. Auch diesmal stand der Fahrer unter Betäubungsmitteleinfluss, so dass erneut eine Blutprobe entnommen wurde.
(PM POL)