Am Donnerstagabend, 12.10.2023, verdichteten sich bei der Polizei Neuwied im Rahmen eines Einsatzes sukzessive Hinweise auf das Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Hallenkomplex im dortigen Industriegebiet.
Bei den anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen wurden u.a. diverse unterschiedliche Chemikalien festgestellt, welche auf die Herstellung von synthetischen Drogen schließen ließen. Aufgrund der unklaren Gefahrenlage und möglichen Explosionsgefahr wurde auch die Feuerwehr hinzugezogen, welche samt Gefahrstoffzug ausrückte.
Noch in der Nacht wurden die Ermittlungen durch die Kriminalinspektion Neuwied aufgenommen. Hierbei erhärtete sich ein dringender Tatverdacht gegen drei männliche Beschuldigte. Diese konnten wenig später festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt werden. Gegen alle drei Männer wurde Haftbefehl erlassen.
Auch die Staatsanwaltschaft gibt Informationen dazu:
Konkret wurde ein verdächtiges Fahrzeug (Sprinter) festgestellt, das unter anderem mit Chemikalienbehältern beladen war. Weiterhin trat unter einem Garagentor der angrenzenden Lagerhalle Flüssigkeit aus, die positiv auf Amphetamin getestet wurde. Aufgrund der unklaren Gefahrenlage und einer möglichen Explosionsgefahr wurde auch die Feuerwehr hinzugezogen, die mit einem Gefahrstoffzug ausrückte. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen, die auch in den Wohnungen der Tatverdächtigen vollzogen wurden, wurden Betäubungsmittel in Gestalt von Amphetaminbase (Amphetaminöl) und Amphetaminpaste sichergestellt.
Gegen drei Beschuldigte im Alter von 47, 36 und 21 Jahren erließ das Amtsgericht Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz jeweils einen Haftbefehl, der ihnen die gemeinschaftlich begangene unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) zur Last legt. Gegen einen der drei Beschuldigten besteht auf Grund der vollzogenen Wohnungsdurchsuchung überdies der dringende Verdacht des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG).
Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft seit dem 14.10. bzw. dem 15.10.2023.
(PM POL, StA, red)