Das Hauptzollamt Koblenz hat am 18.04.2024 eine regionale Schwerpunktprüfung in Teilen des Einzelhandels durchgeführt, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des Mindestlohns und die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung zu überprüfen.
Mit 64 Zollbeamten an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier wurden mehr als 300 Personen befragt und überprüft. Die Prüfung ergab 23 Sachverhalte, die weitere Untersuchungen erfordern, darunter Verdachtsfälle von Mindestlohnverstößen und Beitragsvorenthaltung.
„Unsere Schwerpunktprüfung fokussierte sich auf Getränkehandel, Kioske und Tankstellenshops“, so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz.
Es folgen umfangreiche Nachermittlungen, bei denen vor Ort erhobene Daten mit den Unternehmensaufzeichnungen abgeglichen werden, während enger Informationsaustausch mit anderen Behörden wie der Landesfinanzverwaltung und der Rentenversicherung stattfindet.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
(PM HZA-KO,red)