Am Mittwoch, den 27. November 2024, ereignete sich in der Hauptstraße ein ungewöhnlicher Zwischenfall, als eine ortsunkundige Busfahrerin mit ihrem Omnibus in Richtung Scheidt unterwegs war. Trotz eines bestehenden Durchfahrverbots für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen setzte sie ihre Fahrt fort.

Festgefahrener Bus

Der Grund für die Gewichtsbeschränkung wurde kurz darauf deutlich. Beim Versuch, eine enge und steil ansteigende Linkskurve zu passieren, scheiterte die Fahrerin. In einem Rückwärtsmanöver prallte der Bus gegen eine Hecke, einen Zaun sowie ein Treppengeländer und richtete dabei Sachschaden an. Anschließend geriet der Bus in eine missliche Lage: Er fuhr sich so fest, dass weder ein Vor- noch ein Rückwärtskommen möglich war.

Der Eigentümer des Busunternehmens wurde verständigt und erschien vor Ort, um die Bergung des Fahrzeugs zu organisieren. Der Vorfall machte die Bedeutung des Durchfahrverbots auf der Strecke überdeutlich.

(PM POL,red)