Am Dienstag, dem 3. Dezember 2024, beschlagnahmten Zollbeamte des Zollamts Rheinhafen in Koblenz zwei Pakete aus Südkorea, die insgesamt 250 Hyaluronspritzen enthielten.

Sichergestellte Hyaloronspritze

Zur Klärung des Sachverhalts wurde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) eingeschaltet. Von dort kam die Bestätigung, dass es sich bei den Spritzen um unzulässige Medizinprodukte handelt, die nicht in die EU eingeführt werden dürfen.

„Nicht konforme Medizinprodukte stellen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher dar. Unser Ziel ist es, solche Produkte konsequent vom Markt fernzuhalten“, erklärte Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz.

Die Hyaluronspritzen, die ohne Zulassung für den europäischen Markt waren, wurden sichergestellt und werden an den Versender zurückgeschickt, bevor sie in den Handel gelangen konnten.

Der Zoll betont, dass der Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Produkten oberste Priorität hat.

(PM HZA-KO,red)