Am Freitagmorgen (07.02.2025) erstattete eine 19-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Linz am Rhein Strafanzeige, nachdem unberechtigte Abbuchungen von ihrem Bankkonto festgestellt wurden. Innerhalb weniger Tage wurde ein hoher vierstelliger Betrag auf ein ihr unbekanntes inländisches Konto überwiesen.

Die Ermittlungen ergaben, dass die junge Frau zuvor eine Phishing-SMS erhalten hatte. In der Nachricht wurde sie aufgefordert, ihren Onlinebanking-Zugang zu erneuern. Sie folgte dem enthaltenen Link und gab auf einer täuschend echt gestalteten, aber gefälschten Webseite ihre Zugangsdaten ein. Dadurch erlangten die Täter Zugriff auf ihr Konto.

Um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen, gibt die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes folgende Hinweise:

  • Absender prüfen: Kontrollieren Sie die Adressleiste Ihres Browsers auf Unstimmigkeiten. Schon kleinste Abweichungen können ein Hinweis auf Betrug sein.
  • Keine Links anklicken: Nutzen Sie niemals den Link in einer verdächtigen E-Mail oder SMS, sondern rufen Sie die offizielle Webseite Ihrer Bank direkt über den Browser auf.
  • Banken fragen keine vertraulichen Daten ab: Kreditinstitute fordern keine sensiblen Informationen per E-Mail, Telefon oder Post an. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie Ihre Bank.
  • Kontobewegungen regelmäßig prüfen: Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge auf ungewöhnliche Transaktionen, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.

Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich vor Online-Betrug!

(PM POL,red)