Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen einen 45-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen erhoben, der zuletzt im Kreis Mayen-Koblenz lebte. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zum 13.10.2024 auf einem Garagengelände in Urmitz einen 46-jährigen russischen Staatsbürger bei einer körperlichen Auseinandersetzung so massiv attackiert zu haben, dass dieser noch vor Ort seinen schweren Verletzungen erlag.

Laut Anklageschrift soll der Beschuldigte mehrfach mit großer Gewalt auf das Opfer eingeschlagen und eingetreten haben, wobei er dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der mutmaßliche Hintergrund der Tat liegt in finanziellen Streitigkeiten, die auf ein früher gewährtes Darlehen zurückgehen. Bereits im Vorfeld soll es zwischen beiden Männern zu gegenseitigen Bedrohungen gekommen sein.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert und von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Koblenz muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden. Ein Verhandlungstermin steht noch aus. Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind bei der Pressestelle des Landgerichts Koblenz erhältlich.

Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich gemäß § 212 Absatz1 Strafgesetzbuch strafbar, wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung verbunden. Für den Angeschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.

(PM StA KO)