Am Montag, dem 19. Februar 2024, ereignete sich gegen 13:10 Uhr ein Verkehrsunfall auf der B256 in Höhe der Autobahnabfahrt Kruft.

Eine 32-jährige Autofahrerin kam von der A61 und wollte nach links in Richtung Kruft abbiegen. Dabei übersah sie ein herannahendes Fahrzeug aus Richtung Plaidt. Der Fahrer konnte einen Zusammenstoß zwar verhindern, musste jedoch in den Straßengraben ausweichen. Sein Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass es abgeschleppt werden musste.

Zunächst wurde der Unfall ohne Hinzuziehung der Polizei geklärt. Später meldete die Unfallverursacherin den Vorfall jedoch auf der Polizeidienststelle. Bei den darauffolgenden Ermittlungen wurde der 24-jährige Halter des beschädigten Fahrzeugs befragt. Er gab an, selbst gefahren zu sein, verstrickte sich jedoch zunehmend in Widersprüche.

Schließlich führte eine Nachfrage bei der Abschleppfirma zur Aufklärung des Falls: Der tatsächliche Fahrer, ein 28-Jähriger, hatte keinen Führerschein und versuchte sogar, einen Mitarbeiter der Firma telefonisch dazu zu überreden, gegenüber der Polizei falsche Angaben zu machen.

Der 28-Jährige muss sich nun unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und versuchter Anstiftung zur Strafvereitelung verantworten. Auch der 24-jährige Halter des Fahrzeugs steht wegen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Strafvereitelung im Fokus der Ermittlungen.

(PM POL,red)