Lautzenhausen (ots) – Am Montag nahm die Bundespolizei, anlässlich
grenzpolizeilicher Kontrollen am Flughafen Hahn, zwei Personen fest.
Nachmittags einen 27-jährigen Moldauer. Er wurde im Dezember 2021 wegen eines
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro
verurteilt. Der junge Mann konnte aufgrund Mittellosigkeit den Betrag selbst
nicht bezahlen. Zu seinem Glück übernahm ein Bekannter die Begleichung der
Geldstrafe inkl. Kosten. Somit blieben ihm 40 Tage Haft erspart und er auf
freiem Fuß.
Abends einen Bulgaren, der im Begriff war, in sein Heimatland auszureisen. Wegen
eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz hatte der 38-Jährige 1.280
Euro zu zahlen. Da der Bulgare nur im Besitz von 500 Euro war, half auch hier
ein Bekannter mit den noch fehlenden 780 Euro aus. Anschließend erfolgte die
Ausreise nach Bulgarien.
Quelle: PM