Am Donnerstagmittag, dem 01.05.2025, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 22-jährigen französischen Staatsbürger am Grenzübergang Neuenburg am Rhein. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten auf der Rücksitzbank seines Fahrzeugs eine Softairwaffe, die täuschend echt einem Sturmgewehr nachempfunden war.
Da sogenannte Anscheinswaffen in Deutschland speziellen Regelungen unterliegen, wurde die Softairwaffe von der Polizei sichergestellt. Die äußerliche Ähnlichkeit zu einer echten Schusswaffe war in diesem Fall so deutlich, dass ein Verstoß gegen das Waffengesetz angenommen werden musste.
Gegen den 22-Jährigen wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
(PM BPOL,red)