In Ergänzung zur Pressemeldung der Polizeiinspektion Altenkirchen vom 01.05.25 wird mitgeteilt, dass im Rahmen eines Verkehrsunfalls auf der B 8 zwischen Michelbach und Gieleroth eine Drohne den Einsatz eines Rettungshubschraubers erheblich behinderte.
Nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich bei dem unbemannten Flugobjekt um eine größere Drohne, die rund 50×50 cm maß und mit vier Rotoren ausgestattet war. Die Drohne filmte offenbar das Einsatzgeschehen und hielt sich rund 20 Minuten lang im Luftraum direkt über der Unfallstelle auf.
Aufgrund dieses gefährlichen Eingriffs in die laufenden Rettungsmaßnahmen wurde ein Strafverfahren gegen den bislang unbekannten Drohnenpiloten eingeleitet. Unter anderem wird wegen des Verdachts eines Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gemäß § 315 StGB ermittelt.
Grundsätzlich verfügt die Polizei Rheinland-Pfalz über technische Möglichkeiten, um Drohnen im Bedarfsfall zur Landung zu zwingen. In diesem konkreten Fall war jedoch die Reaktionszeit zu kurz, um eine technische Gegenmaßnahme einzuleiten.
(PM POL,red)