Am Dienstag sorgte eine 32-jährige Schweizerin am Flughafen Frankfurt am Main für einen größeren Polizeieinsatz – und verpasste dabei ihren eigenen Weiterflug. Nach einem Zwischenstopp aus Mauritius wollte sie zurück in die Schweiz reisen. Beim Umsteigen musste sie sich nochmals der Luftsicherheitskontrolle unterziehen. Dort geriet eine mitgeführte Flasche Rum aus Mauritius in den Fokus eines routinemäßigen Sprengstofftests.
Offenbar verärgert über die Maßnahme, behauptete die Frau, es handele sich bei der Flasche um Sprengstoff. Auch gegenüber der daraufhin alarmierten Bundespolizei wiederholte sie die Aussage mehrfach. Aufgrund dieser Äußerungen wurden umgehend Spezialkräfte hinzugezogen, die nach eingehender Überprüfung schließlich Entwarnung gaben: In der Flasche befand sich tatsächlich nur Rum.
Die Folge: Die Frau verpasste durch die von ihr ausgelösten Maßnahmen nicht nur ihren Anschlussflug, sondern sieht sich nun auch mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass selbst vermeintlich humorvolle oder aus Frust getätigte Aussagen über Sprengstoff keinesfalls harmlos sind. In diesem Fall wird wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens sowie des Vortäuschens einer Straftat ermittelt. Beide Delikte können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden.
(PM BPOL,red)