Während des Festivals Rock am Ring 2025, das vom 06. bis einschließlich 09. Juni stattfindet, gilt ein umfassendes Flugverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle – sogenannte Drohnen – im Bereich Nürburg. Gemäß § 21h Abs. 3 Nr. 11 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist der Betrieb jeglicher Drohnen sowohl über als auch in einem 100-Meter-Radius um Einsatzorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben untersagt. Eine detaillierte Karte des betroffenen Einsatzbereichs steht online zur Verfügung:
https://www.dipul.de/homepage/de/temporaere-betriebseinschraenkungen/notam-d1380-25-am-nuerburgring/
Dieses Verbot erstreckt sich auf sämtliche Drohnenmodelle. Wer dennoch ein unbemanntes Luftfahrtsystem (ULS) oder ein Flugmodell starten lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Zusätzlich können durch den Verstoß Einsatzkosten entstehen, und die eingesetzten Fluggeräte werden möglicherweise beschlagnahmt.
Polizei und Veranstalter appellieren eindringlich an alle Drohnenbesitzer, ihre Geräte am Boden zu belassen. Zum Schutz der Besucher und zur Lageüberwachung setzt die Polizei selbst Drohnen ein. Zusätzlich wird an strategisch wichtigen Punkten wie den Festivalzugängen vorübergehend fest installierte Videotechnik betrieben. Die Nutzung dieser Überwachungstechnik – ebenso wie deren Aufzeichnung und spätere Löschung – erfolgt vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit in Rheinland-Pfalz (LfDI).
Hinweis zur NOTAM-Meldung (NfL):
Im Zeitraum vom 06. Juni 2025, 10:00 Uhr (MESZ), bis zum 09. Juni 2025, 04:00 Uhr (MESZ), gilt eine temporäre Beschränkung des Drohnenbetriebs über dem Raum Nürburg infolge eines polizeilichen Einsatzes.
Das betroffene Gebiet ist gemäß § 21h Abs. 3 Nr. 11 LuftVO als geografisches Beschränkungsgebiet definiert und wird durch folgende Koordinaten eingegrenzt:
- 50.32056N 6.97583E
- 50.31167N 6.91528E
- 50.32556N 6.89750E
- 50.37139N 6.95167E
- 50.38861N 7.02389E
- 50.38417N 7.02389E
Der Flugverbotsbereich erstreckt sich vom Boden (GND) bis zu einer Höhe von 3048 Metern über dem Meeresspiegel (entspricht Flugfläche 100 bei Standarddruck).
(PM POL,red)