Am Mittwoch, 28.06.2023 kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 18:30 Uhr auf der BAB 61, Rastplatz „Mosel-Ost“ einen aus einem westeuropäischen Nachbarstaat kommenden Lastzug, welcher als Abfalltransport kenntlich gemacht war.
Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass sich in den auf dem LKW und dem Anhänger aufgesetzten Abrollcontainern Altmetalle befanden. In dem Anhängercontainer befand sich zudem ein kleinerer Container mit sogenannter Aluminiumkrätze, einem Nebenprodukt aus der Aluminiumproduktion.
Der Fahrer räumte direkt ein, dass er für die Beförderung keine Begleitdokumente mitführen würde. Gegenüber den Kontrolleuren erklärte er, dass er die Ladung von einer Verladestelle nahe Ludwigshafen in die Niederlande befördern wolle.
Da keine Angaben über das Ladungsgewicht vorlagen, wurde der Lastzug mittels polizeieigener Waagen an der Kontrollstelle verwogen. Das Ergebnis war ernüchternd. Statt der erlaubten 40.000 kg brachte der Lastzug tatsächlich 58.000 kg auf die Waage und war somit um 45 % überladen.
Dass zudem an dem LKW zwei mangelhafte Reifen und an dem Anhänger mehrere poröse Luftfederbälge zu beanstanden waren, rundete das negative Bild für die Kontrolleure vollends ab.
Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Da es sich um eine grenzüberschreitende Abfallverbringung handelt, hätten verschiedene abfallrechtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. In diesem Zusammenhang stehende Folgeermittlungen dauern noch an. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob es sich bei der verladenen Aluminiumkrätze um Gefahrgut handelt, was wiederum eine ergänzende strafrechtliche Prüfung nach sich ziehen würde. Eine Weiterfahrt mit dem Lastzug wird erst wieder gestattet, wenn die abfallrechtlichen Fragen geklärt sind und ein ordnungsgemäßer, verkehrssicherer Zustand hergestellt ist.
(PM POL)