Obwohl Plattformen wie „kleinanzeigen.de“, „Quoka.de“ oder „Shpock.com“ praktisch sind, lauern dort auch Risiken. Kriminelle finden immer neue Methoden, um Geld, Waren und Daten zu stehlen, häufig unter Ausnutzung des Bezahldienstes PayPal. Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klären über häufige Betrugsmaschen auf und geben Ratschläge, worauf man achten sollte.
Eine Verbraucherin berichtete von einem Betrug: „Ich wurde auf ‚kleinanzeigen‘ betrogen! Ich wollte ein Stylingprodukt kaufen. Der Verkäufer akzeptierte nur Zahlungen über PayPal. Wir einigten uns auf ‚Waren und Dienstleistungen‘, aber das klappte nicht, also zahlte ich über ‚Freunde und Bekannte‘. Eine Stunde später erhielt ich eine Mail von ‚kleinanzeigen‘, dass es sich um Betrug handele. PayPal will trotz Falleröffnung und meiner Erklärung nichts zurückzahlen.“
Ein anderer Verbraucher schilderte: „Ich habe bei ‚kleinanzeigen.de‘ einen Kauf getätigt und per PayPal ohne Käuferschutz gezahlt. Am selben Tag informierte mich ‚kleinanzeigen.de‘, dass das Verkäuferkonto möglicherweise missbräuchlich genutzt wurde. Auf meine Nachrichten wurde nicht mehr geantwortet und die Ware kam nicht an.“
Das Problem: Bei Zahlungen über „Freunde und Familie“ bietet PayPal keinen Käuferschutz. Dieser greift nur bei Zahlungen für „Waren und Dienstleistungen“.
Eine andere Verbraucherin wollte einen Kaffeevollautomaten auf ‚kleinanzeigen‘ verkaufen. Eine Interessentin meldete sich und wollte über die Bezahlmethode „Sicher bezahlen“ zahlen. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und sollte den Zahlungseingang über einen Link bestätigen. Der Link führte auf eine gefälschte Website, die der Originalseite ähnelte. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein und verlor mehrere hundert Euro.
Gefälschte Mails sind ebenfalls ein Problem. Diese Mails nutzen den Namen „kleinanzeigen.de“ und führen zu Phishing-Seiten, die Onlinebanking-Daten und persönliche Informationen abgreifen. Farbgebung und Logos der gefälschten Seiten sehen täuschend echt aus und vermitteln ein falsches Sicherheitsgefühl.
Ein Betroffener berichtete: „Ich bin Opfer eines Phishing-Betrugs über 2.000 Euro geworden. Ich dachte, die Mail sei von ‚kleinanzeigen.de‘. Ich meldete den Vorfall sofort meiner Sparkasse und der Polizei, aber bisher konnte nichts geklärt werden.“
Folgende Tipps von LKA und Verbraucherzentrale helfen, Betrüger zu entlarven:
- Käuferschutz bei Online-Geschäften greift nur bei „Waren und Dienstleistungen“. Bei der Option „Freunde und Familie“ besteht im Betrugsfall kein Schutz.
- Beim System „Sicher bezahlen“ muss man nicht aktiv werden oder Links folgen. Niemals auf Links in SMS oder Mails klicken.
- Seien Sie misstrauisch: Wenn ein Angebot zu gut erscheint, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch.
- Wählen Sie immer eine sichere Zahlungsmethode und lassen sich nicht zu Vorkasse-Überweisungen überreden.
- „kleinanzeigen“ bietet hilfreiche Sicherheitstipps unter https://themen.kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise/
Bei Betrug sollten Sie sich an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Dies ist auch online über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz unter https://www.polizei.rlp.de/onlinewache möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/
(PM LKA-RP,red)