Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Juli 2023 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen die deutschen Staatsangehörigen

Enrico B., Matthias B. und Annemarie K.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, eine kriminelle Vereinigung gegründet und / oder sich darin mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129 Abs. 1 Satz 1 StGB). Im Zusammenhang damit wird ihnen Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 bis 3 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Im August 2018 gründeten Enrico B. und Annemarie K. gemeinsam mit einer weiteren, als Rädelsführer gesondert verfolgten Person unter dem Dach des Verlags „Der Schelm“ eine Vereinigung, die das Ziel verfolgte, einen dauerhaften Vertriebsweg für die Verbreitung volksverhetzender Schriften zu schaffen. Die Schriften enthielten überwiegend nationalsozialistische und antisemitische Inhalte, die unter anderem zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufstacheln und den Holocaust leugnen. Dieser Gruppierung schloss sich der Angeschuldigte Matthias B. spätestens im Februar 2019 als Mitglied an. In der Folge arbeiteten die Angeschuldigten arbeitsteilig und gegen Entlohnung für die Vereinigung. Matthias B. richtete die Infrastruktur für den Vertrieb der Schriften ein, bearbeitete eingehende Bestellungen und gab anderen Mitgliedern der Gruppierung Arbeitsaufträge. Darüber hinaus erteilte er Druckaufträge im Namen der Vereinigung, betätigte sich als Grafiker und bearbeitete eingereichte Manuskripte. Die Angeschuldigten Enrico B. und Annemarie K. waren für den Vertrieb zuständig und organisierten den Versand der Schriften. Zudem mieteten sie Lagerräume an, die sie mit den zu vertreibenden Druckerzeugnissen füllten.

Auf diese Weise verbreitete die Vereinigung bis Dezember 2020 über 46.000 Schriften mit volksverhetzenden Inhalten. Hierbei wurden mehr als 800.000 Euro umgesetzt. Bei Durchsuchungsmaßnahmen in den Lagerräumen der Vereinigung wurden im Dezember 2020 mehr als 47.000 weitere für den Verkauf vorgesehene Druckerzeugnisse mit einem Verkaufswert von über 900.000 Euro aufgefunden.

Matthias B. und Enrico B. wurden am 1. und 2. Juni 2022 festgenommen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 36 vom 1. Juni 2022 und Nr. 39 vom 2. Juni 2022). Der Haftbefehl gegen Matthias B. wurde am 1. Juli 2022, der Haftbefehl gegen Enrico B. am 22. August 2022 außer Vollzug gesetzt.

(PM GBA)