Am Samstagmittag wandte sich ein polizeibekannter 33-jähriger Mann telefonisch an die Polizeiinspektion Neuwied, um einen Diebstahl zu seinem Nachteil zur Anzeige zu bringen.
Während der Aufnahme des Sachverhalts stellte sich jedoch heraus, dass die angezeigte Tat nicht bestätigt werden konnte. Stattdessen ergaben die Ermittlungen, dass gegen den Anrufer selbst ein offener Haftbefehl vorlag.
Der gerichtlich verurteilte Straftäter wurde daraufhin festgenommen, der Haftbefehl vollstreckt und er einer Justizvollzugsanstalt überstellt.
(PM POL,red)