Am Nachmittag des 23. Mai 2023 bedrohten zwei marokkanische Jugendliche nach einer eigentlich längst beendeten Personalienfeststellung im Hauptbahnhof Frankfurt am Main Bundespolizeibeamte mit einer abgebrochenen Glasflasche.
Die 14- sowie 16-jährigen Jugendlichen wurden auf der Wache der Bundespolizei der Personalienfeststellung unterzogen, weil sie im Verdacht standen bereits am 22. Mai 2023 eine Diebstahlshandlung begangen zu haben.
Nach Abschluss der Personalienfeststellung wurden die beiden Jugendlichen aus den Diensträumen der Bundespolizei entlassen. Jedoch verblieben der 14- sowie 16-Jährige vor dem Eingang der Wache, blockierten diesen und fingen plötzlich an gegen die Tür der Wache zu schlagen und zu treten.
Beamte forderten die beiden Jugendlichen auf, diese Handlung zu unterlassen und sprachen zudem einen Platzverweis aus. Dennoch weigerten sich beide, den Bereich zu verlassen.
Während die Beamten deshalb zunächst den 16-Jährigen aus dem Bereich eskortierten, rannte der 14-Jährige zu einem nahegelegenen Müllbehälter, entnahm eine Glasflasche, schlug diese auf den Boden und bedrohte die Beamten nun mit der abgebrochenen Glasflasche.
Zur Deeskalation der Situation drohte daraufhin ein Beamter den Einsatz des Distanz-Elektro-Impuls-Gerätes (Tasers) an. Dies hatte Erfolg, denn der 14-Jährige ließ die Glasflasche fallen und ließ sich anschließend widerstandslos festnehmen. Zum Einsatz des Tasers kam es nicht und weder die Jugendlichen noch Beamte der Bundespolizei wurden in der Situation verletzt.
Beide Jugendlichen wurden in Folge dessen weiteren, eingehenderen polizeilichen Maßnahmen in der Wache unterzogen. Bei einer Durchsuchung des 14-jährigen Jugendlichen wurde hierbei zudem knapp 1g Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt.
Gegen den 14-Jährigen wird nun wegen versuchten tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Der 16-Jährige muss sich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide in unterschiedlichen Jugendeinrichtungen untergebracht.
(PM BPOL)