Kurioses am Donnerstagabend in der Dienststelle der Bundespolizei Trier: Bekannter löst einen mit Haftbefehl gesuchten Freund aus, wird jedoch selbst mit Haftbefehl gesucht, woraufhin ihn sein Chef vor dem Gefängnis bewahrt.
Der Reihe nach:
Gegen den im Stadtgebiet festgenommenen 45-jährigen Algerier lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen eines Drogendeliktes vor. Die gegen ihn verhängte Geldstrafe von 1.500 Euro konnte er allerdings nicht zahlen. Dies erledigte sein telefonisch verständigter 25-jähriger Bekannter. Er erschien in der Dienststelle der Bundespolizei und bezahlte die geforderte Geldstrafe. Jedoch kam bei der Überprüfung seiner Personalie heraus, dass gegen ihn ebenfalls ein aktueller Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Papenburg hatte ihn im August 2022 wegen eines Verkehrsverstoßes zu einer Geldstrafe von 1.380 Euro verurteilt. Da er nun kein Geld mehr hatte, die Geldstrafe zu begleichen, kontaktierte er seinen Chef. Dieser befreite ihn aus der misslichen Situation und zahlte den geforderten Betrag.
Im Anschluss wurden beide Verurteilte auf freiem Fuß belassen.
(PM POL)