Die Geschädigte erhielt eine SMS eines unbekannten Absenders, in welcher er sich als Tochter der Geschädigten ausgab und um Kontaktaufnahme via WhatsApp bat. Ferner gab er an, dass dies aufgrund seines defekten Handys die neue Erreichbarkeit sei. Die Geschädigte nahm Kontakt auf und kam der Bitte nach, einen vierstelligen Geldbetrag aufgrund einer angeblich wichtigen Rechnung zu überweisen. Erst nach Schadenseintritt bemerkte die Geschädigte den Schwindel nach Kontaktaufnahme mit ihrer Tochter unter der eigentlichen Erreichbarkeit. Die Polizei weist nochmals darauf hin, bei Kontaktaufnahmen über SMS oder mittels sonstiger Medien durch unbekannte Absender keinen Kontakt aufzunehmen, keinerlei Aufforderung nachzukommen und keinerlei persönliche Daten preiszugeben.

(PM POL)