Die 79-jährige Geschädigte aus Vallendar erhält per WhatsApp eine Nachricht, in der sich ein Betrüger wahrheitswidrig als Kind der Geschädigten ausgibt. Die neue Rufnummer wird mit einem heruntergefallenen Mobiltelefon erklärt. Ferner gibt der unbekannte Beschuldigte an, dass er dringend eine Rechnung bezahlen muss. Die Geschädigte erliegt der Täuschung und überweist 2734 EUR auf das durch den Betrüger genannten Zielkonto. Als der Täter eine Begleichung einer zweiten Rechnung forderte, wurde die Geschädigte misstrauisch und verständigte die Polizei.
Immer wieder werden Menschen in Betrugsabsicht via Whatts-App angeschrieben. Es wird vorgegeben, dass Ein naher Angehöriger, meist Kinder oder Enkel eine neue Handy-Nummer habe. Als Hintergrund wird oft der Verlust oder sonstige Unbrauchbarkeit des eigentlichen Handy beschrieben.
So auch in einem Fall aus Rheinbrohl. Ein bislang unbekannter Täter gab sich in der oben beschriebenen Weise als Sohn der 64 jährigen Geschädigten aus und teilte mit, dass er eine neue Handy Nummer habe. Diese Mitteilung wurde sehr glaubhaft übermittelt. Kurze Zeit später bat der angebliche Sohn um Überweisungen, da er durch den Handyverlust nicht mehr auf sein Online Banking zurück greifen könne. In mehreren Chargen überwies die Geschädigte nun eine hohe Geldsumme, bis ein Telefonat mit dem echten Sohn den Betrug aufdeckte. Die schadenssumme liegt im 5 stelligen Bereich.
Gemeinsam mit den Geschädigten leitete die Polizei Linz unmittelbar alles Maßnahmen ein, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ermittlungen zu den/dem Täter laufen parallel dazu.
In gleich zwei Fällen in Ransbach-Baumbach und Kadenbach ergaunerten unbekannte Täter in wenigen Tagen insgesamt über 12.000 Euro mit der sogenannten Betrugsmasche „Enkeltrick 2.0“. In solchen Fällen gibt sich der Täter als Tochter oder Sohn der Geschädigten aus und täuscht unter dieser Legende vor, dass das eigentliche Mobiltelefon kaputt ist und man nun über eine neue Nummer schreibt. Daraufhin wird dann behauptet, dass alle Daten auf dem alten Mobiltelefon sind und nun aber wichtige Überweisungen getätigt werden müssen. Die Täter übermitteln dann die Daten der Überweisungen und beten die Geschädigten diese schnellstmöglich zu tätigen; mit Erfolg.
Die Polizei möchte diesen Sachverhalt noch einmal zum Anlass nehmen, dringlich davor zu warnen nur aufgrund eines Schriftwechsels Geld zu überweisen. Bei derartigen Sachverhalten bringt oft ein einziges Telefonat Aufklärung! Die Polizei warnt eindrücklich vor solchen Betrügereien am Telefon oder per Messenger und gibt folgende Ratschläge: Die Geschichten sind vielfältig und können variieren. Ziel ist es immer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Notlagen an Bargeld, Wertgegenstände oder Buchgeld zu gelangen. Generell gilt, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, durch angebliche Notlagen. Im Zweifel steht die Polizei gerne helfend zur Verfügung.
Seien Sie stets misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
Erraten Sie nicht wer anruft, sondern fordern Sie den Anrufer auf, den Namen selbst zu nennen.
Erfragen sie gegebenenfalls Dinge, die der Bekannte/Verwandte nur wissen kann.
Rufen Sie eigenständig den vermeintlichen Bekannten an und vergewissern Sie sich, dass es sich wirklich um diesen handelt.
Geben Sie niemals Informationen zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
Gehen Sie nie leichtfertig auf finanzielle Forderungen ein.
(PM POL)